Artikel der Charta
Die Charta der Rechte hilfe- und pflegebedüftiger Menschen
- Sie soll die Rolle und die Rechtsstellung dieser Menschen und ihrer Angehörigen stärken und Informationen und Anregungen bei der Gestaltung des Hilfe- und Pflegeprozesses gewähren
- Als Leitlinie ist sie bei uns im Leitbild enthalten, ihr Inhalt wird hier in unserer Einrichtung gelebt und umgesetzt
- Wesentlicher Baustein der von Bundesgesundheitsministern in Gang gesetzten Umsetzungsstrategie ist die Verbreitung dieser Artikel
Artikel 1 : Selbstbestimmung und Hilfe zur Selbsthilfe
Artikel 2: Körperliche und Seelische Unversehrtheit, Freiheit und Sicherheit
Artikel 3: Privatheit
Artikel 4: Pflege, Betreuung und Behandlung
Artikel 5: Information, Beratung und Aufklärung
Artikel 6: Kommunikation, Wertschätzung und Teilhabe an der Gesellschaft